Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Produktverkauf und die Projektförderung durch den BRAVE Movement e.V. (in Gründung)
Stand: Juni 2025
Stand: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Vorbestellungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten (insbesondere handgefertigten Armbändern) sowie für zweckgebundene Beiträge zur Förderung von Projekten des BRAVE Movement e.V. (in Gründung), insbesondere der Führerscheinförderung für Maasai-Männer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Vorbestellungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten (insbesondere handgefertigten Armbändern) sowie für zweckgebundene Beiträge zur Förderung von Projekten des BRAVE Movement e.V. (in Gründung), insbesondere der Führerscheinförderung für Maasai-Männer.
§ 2 Anbieter
BRAVE Movement e.V. (in Gründung)
Initiatorin: Nina Ofenloch
BRAVE Movement e.V. (in Gründung)
Initiatorin: Nina Ofenloch
Elisabethenstraße 1-3 in 65830 Kriftel
E-Mail: mail@bravemovement.de
Der Verein befindet sich in Gründung. Die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt sind beantragt.
Der Verein befindet sich in Gründung. Die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt sind beantragt.
§ 3 Produktbeschreibung und Unikatcharakter
Die angebotenen Armbänder sind handgefertigte Einzelstücke von Maasai-Frauen auf Sansibar. Abweichungen in Farbe, Muster, Form und Ausführung sind produktionsbedingt und charakteristisch für echte Handarbeit. Jedes Produkt ist ein Unikat und stellt kein industriell gefertigtes Massenprodukt dar.
Die angebotenen Armbänder sind handgefertigte Einzelstücke von Maasai-Frauen auf Sansibar. Abweichungen in Farbe, Muster, Form und Ausführung sind produktionsbedingt und charakteristisch für echte Handarbeit. Jedes Produkt ist ein Unikat und stellt kein industriell gefertigtes Massenprodukt dar.
§ 4 Bestellung, Lieferung und Versand
(1) Die Bestellung erfolgt per Vorbestellung.
(2) Da es auf Sansibar kein verlässliches Postsystem gibt, erfolgt der Transport der Produkte nach Europa durch das Projektteam im Rahmen persönlicher Reisen.
(3) Der Versand an Käufer:innen erfolgt erst nach Übergabe der Ware in Europa.
(4) Es kann zu längeren Lieferzeiten kommen. Für Versanddauer und Lieferzeit wird keine Garantie übernommen.
(5) Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko. Versandkosten werden separat ausgewiesen und vom Käufer getragen.
(1) Die Bestellung erfolgt per Vorbestellung.
(2) Da es auf Sansibar kein verlässliches Postsystem gibt, erfolgt der Transport der Produkte nach Europa durch das Projektteam im Rahmen persönlicher Reisen.
(3) Der Versand an Käufer:innen erfolgt erst nach Übergabe der Ware in Europa.
(4) Es kann zu längeren Lieferzeiten kommen. Für Versanddauer und Lieferzeit wird keine Garantie übernommen.
(5) Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko. Versandkosten werden separat ausgewiesen und vom Käufer getragen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Der Verkaufspreis pro Armband beträgt 10 Euro zzgl. Versandkosten.
(2) Von jedem Verkauf fließen 5 Euro direkt an die Maasai-Frauen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zur Förderung der Schulbildung ihrer Kinder. Der verbleibende Betrag wird mit den 5 € verrechnet, für die die Armbänder eingekauft wurden.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das offizielle Vereinskonto des BRAVE Movement e.V.
(4) Eine Überweisung ist erst möglich, sobald der Verein rechtsgültig gegründet und das Vereinskonto eröffnet wurde. Vorherige Zahlungen können nicht entgegengenommen oder verbucht werden.
(5) Die Bankverbindung wird nach erfolgreicher Vereinsgründung und Bestellbestätigung individuell mitgeteilt.
(6) Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(1) Der Verkaufspreis pro Armband beträgt 10 Euro zzgl. Versandkosten.
(2) Von jedem Verkauf fließen 5 Euro direkt an die Maasai-Frauen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zur Förderung der Schulbildung ihrer Kinder. Der verbleibende Betrag wird mit den 5 € verrechnet, für die die Armbänder eingekauft wurden.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das offizielle Vereinskonto des BRAVE Movement e.V.
(4) Eine Überweisung ist erst möglich, sobald der Verein rechtsgültig gegründet und das Vereinskonto eröffnet wurde. Vorherige Zahlungen können nicht entgegengenommen oder verbucht werden.
(5) Die Bankverbindung wird nach erfolgreicher Vereinsgründung und Bestellbestätigung individuell mitgeteilt.
(6) Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 6 Haftungsausschluss für Transport und Versand
Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Der BRAVE Movement e.V. (in Gründung) übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Verzögerungen während des Versands durch externe Dienstleister.
Der Versand erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Der BRAVE Movement e.V. (in Gründung) übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Verzögerungen während des Versands durch externe Dienstleister.
§ 7 Ausschluss von Umtausch, Rückgabe und Änderungen
(1) Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Änderungen der Armbänder sind ausgeschlossen.
(2) Da es sich um handgefertigte Unikate handelt, besteht kein Anspruch auf Anpassung, Reparatur, Ersatz oder Rücknahme.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt, kann jedoch bei individuell gefertigten oder eindeutig personalisierten Produkten gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
(1) Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Änderungen der Armbänder sind ausgeschlossen.
(2) Da es sich um handgefertigte Unikate handelt, besteht kein Anspruch auf Anpassung, Reparatur, Ersatz oder Rücknahme.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt, kann jedoch bei individuell gefertigten oder eindeutig personalisierten Produkten gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
Für die angebotenen Produkte wird keine Garantie übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten nur eingeschränkt und im Rahmen des Zumutbaren für handgefertigte Einzelstücke aus Entwicklungsregionen.
Für die angebotenen Produkte wird keine Garantie übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten nur eingeschränkt und im Rahmen des Zumutbaren für handgefertigte Einzelstücke aus Entwicklungsregionen.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestellung, Vorbestellung oder Projektförderung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Abwicklung notwendig ist (z. B. Versanddienstleister, Banken). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestellung, Vorbestellung oder Projektförderung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Abwicklung notwendig ist (z. B. Versanddienstleister, Banken). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
§ 10 Sponsoringprojekte / Führerscheine für Maasai-Männer
(1) Der Verein unterstützt ausgewählte Maasai-Männer bei der Finanzierung eines Führerscheins, um ihnen eine nachhaltige Erwerbsquelle als Taxifahrer zu ermöglichen.
(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl oder Förderung bestimmter Personen.
(3) Es wird keine Garantie für das Bestehen der Führerscheinprüfung, die Dauer der Ausbildung oder den erfolgreichen Abschluss übernommen.
(4) Auch auf äußere Umstände (z. B. Schulbetrieb, politische Lage, Gesundheit der Teilnehmer) hat der Verein keinen Einfluss.
(5) Zweckgebundene Beiträge (z. B. mit Verwendungszweck „Führerschein Maasai“) gelten als Spenden und sind nicht rückerstattungsfähig, auch im Fall eines Ausbildungsabbruchs oder Verzugs.
(1) Der Verein unterstützt ausgewählte Maasai-Männer bei der Finanzierung eines Führerscheins, um ihnen eine nachhaltige Erwerbsquelle als Taxifahrer zu ermöglichen.
(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl oder Förderung bestimmter Personen.
(3) Es wird keine Garantie für das Bestehen der Führerscheinprüfung, die Dauer der Ausbildung oder den erfolgreichen Abschluss übernommen.
(4) Auch auf äußere Umstände (z. B. Schulbetrieb, politische Lage, Gesundheit der Teilnehmer) hat der Verein keinen Einfluss.
(5) Zweckgebundene Beiträge (z. B. mit Verwendungszweck „Führerschein Maasai“) gelten als Spenden und sind nicht rückerstattungsfähig, auch im Fall eines Ausbildungsabbruchs oder Verzugs.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins in Deutschland.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins in Deutschland.